Grundsätzlich hat sich jeder Strahler an die örtlichen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten, d.h. jeder, der sich auf die Mineraliensuche begibt, informiert sich über die geltenden Regelungen im Suchgebiet. Im Kanton Uri zum Beispiel ist das Strahlerwesen durch die folgenden Institutionen geregelt:

Zusätzlich zu den regionalen Vorschriften gibt es den Ehrenkodex für die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler (SVSMF), der Bestandteil deren Statuten ist. Wo es keine anderweitigen Regelungen gibt, soll dieser Ehrenkodex neben den gesetzlichen Vorschriften für alle Massstab sein für das Verhalten bei der Mineraliensuche.

 

Ehrenkodex der SVSMF:

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